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Winterpause...

AGB / Spielregeln für Veranstalter

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstalter von Kreativangeboten


1. Der Basler Ferienpass

Der Basler Ferienpass wird durch den Verein JuAr Basel - Jugendarbeit Basel (JuAr Basel, Abteilung Jugendprojekte, Theodorskirchplatz 7, CH-4058 Basel) organisiert.
Es handelt sich dabei um interessenorientierte Ferienaktivitäten für Kinder und Jugendliche von 6 -16 Jahren in den Schulferien (Sommer- und Herbstferien) des Kantons Basel-Stadt.

Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und JuAr. Dieses kommt erst mit Annahme bzw. Freigabe eines Angebots des Veranstalters (vgl. unten Ziff. 4) zu Stande. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Veranstalters werden nicht anerkannt, es sei denn, JuAr hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.


2. Potenzielle Anbieter eines Angebots

Mögliche Veranstalter für Angebote im Rahmen des Basler Ferienpasses sind:

- Juristische Personen, insbesondere Vereine und Unternehmen
- Privatpersonen
- öffentliche Institutionen.


3. Angebotsbedingungen

Ein Kreativangebot sollte mindestens 2 Stunden dauern und für mindestens 6 Teilnehmer Platz bieten. Laut Umfrageauswertung werden vor allem Angebote gewünscht, die einen halben oder ganzen Tag dauern. Auch mehrtägige Angebote sind willkommen.

Es sollten mindestens zwei Termine pro Veranstaltung angegeben werden.
Die Veranstaltungen werden ausschliesslich für den Ferienpass angeboten. Es können keine weiteren (auswärtigen) Teilnehmenden zusätzlich aufgenommen werden.


4. Anmeldung

Um ein Angebot zu erfassen, müssen Veranstalter ein "Benutzerkonto für Veranstalter" auf https://basler-ferienpass.ch erstellen. Nach Freigabe des Benutzerkontos seitens des Ferienpassteams können die Veranstaltungen direkt online erstellt werden.

Der Angebotsbeschrieb sollte interessant und ansprechend sein und alle Details über das Angebot beinhalten. Wichtig sind auch Infos über benötigte Getränke oder Verpflegung (vor allem bei Sportangeboten).
Das Angebot sollte 1-3 Bilder beinhalten, die das jeweilige Angebot veranschaulichen.
Angebote werden vom Ferienpassteam gesichtet und besprochen. Bei Fragen wendet das Team sich an den Veranstalter. Die Freigabe der Angebote bzw. die Veröffentlichung auf der Homepage und im Programmheft erfolgt durch das Ferienpassteam. Es besteht kein Anspruch auf eine Aufnahme und/oder Freigabe eines Angebots eines Veranstalters. Bei einer Ablehnung bzw. nicht erfolgte Freigabe eines Angebots hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz (insbesondere Schaden und/oder entgangenem Gewinn) oder Erstattung von Kosten.
Veranstalter können nur bis zum vom Ferienpassteam jährlich bekanntgegeben Eingabefrist (Mitte März) Angebote eingeben. Danach können keine neuen Angebote mehr für die laufende Saison erfasst werden. Die bestehenden Angebote können bei Bedarf bis zum Redaktionsschluss (Mitte März) geändert werden.

Pro Schulferientag, an welchem der Basler Ferienpass angeboten wird, werden max. 10 Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche aufgenommen bzw. angeboten.
Die Angebote sind nach der Veröffentlichung auf der Homepage sichtbar.
Buchungen der Angebote können erst ab der Anmeldephase, i.d.R. vier Wochen vor Ferienbeginn, getätigt werden.

Das Ferienpassteam behält sich das Recht vor, Angebote abzusagen oder zu verschieben. Insbesondere finden Veranstaltungen nur statt, wenn die Mindestanzahl an Teilnehmenden erreicht ist (siehe grünes Häckchen auf der Webseite).


5. Preisgestaltung

Die Angebote sollen für Kinder, Jugendliche und Familien erschwinglich sein und gleichzeitig die Aufwandskosten der Veranstaltung angemessen decken.

Vor der Veröffentlichung der Angebote ist der Aufwand für die Veranstaltung mit der Ferienpassorganisation abzusprechen.

Die veröffentlichten Kosten für die Angebote werden vom Ferienpassteam festgelegt. Die einbezahlten Beträge werden nicht zwingend vollständig an die Veranstaltenden weitergegeben. Für administrativen Aufwand und Werbung behält die Ferienpassorganisation einen Prozentsatz von ca. 10 %. Dies entfällt, wenn der Veranstalter sein Angebot kostenfrei anbietet.
Kosten für von JuAr gestellte Räumlichkeiten und Betreuer:innen werden von den Veranstaltungskosten abgezogen. (vgl. unten Ziff. 6 und 7)


6. Betreuende

Beim Basler Ferienpass gilt ein Betreuungsschlüssel von einer erwachsenen Betreuungsperson pro 8 Teilnehmende.
Sofern der Veranstalter keine ausreichende Anzahl an betreuenden Personen hat, kann er sich an das Ferienpassteam wenden. Der Ferienpass verfügt über ein qualifiziertes Betreuerteam, welches bei uns angefragt werden kann. Die Betreuenden kosten 27 Franken pro Stunde. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung durch Betreuer aus dem Betreuerteam von JuAr.
Wenn der Veranstalte eigene Betreuer:innen einsetzen möchten, müssen diese von ihm geprüft und mit dem Einholen eines Sonderprivatauszuges und Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses zur Betreuungsbeauftragung qualifiziert sein. Der Veranstalter stellt sicher, dass ein Sonderprivatauszug aller Personen, die mit den Kindern während der Veranstaltung in Kontakt sein werden, vorliegt.


7. Räumlichkeiten

JuAr kann grundsätzlich Räume und Plätze für Veranstaltungen zur Verfügung stellen. Bei Interesse wendet sich der Veranstalter an das Ferienpassteam. Richtwert sind 50 Franken für einen halben Tag.


8. Abrechnungen, Spesen

Kostenbeiträge der Kinder und Jugendlichen bzw. ihren Eltern werden über JuAr abgerechnet und bezahlt. Vorbehalten bleiben separate schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und JuAr.
Kosten für Veranstaltungsaufwand werden vom Veranstalter wie vereinbart nach Ausführung in Rechnung gestellt. Spesen können nur mit Vorlage von Quittungen abgerechnet werden.


9. Bilder im Kursangebot

Veranstalter sind für die urheberrechtgemässe Verwendung von Bildern verantwortlich. JuAr lehnt Haftungsansprüche für widerrechtlich veröffentlichte Bilder ab. 


10. Durchführung einer Veranstaltung

Es dürfen nur Kinder teilnehmen, die einen abgestempelten Ferienpass mit Foto dabeihaben und auf der Liste der Teilnehmenden stehen. Der Veranstalter überprüft dies zu Beginn der Veranstaltung. Eltern oder Erziehungsberechtigte ohne mitgeführten Ferienpass werden dazu aufgefordert, den Ausweis umgehend zu organisieren und bei Abholung des Kindes oder Jugendlichen vorzulegen.
Es kommt immer wieder vor, dass angemeldete Kinder oder Jugendliche nicht erscheinen. In diesem Fall dürfen Kinder oder Jugendliche mit einer Wartelisten-bestätigung teilnehmen. Verspätete Teilnehmer:innen müssen sich telefonisch beim Ferienpassteam melden. Diese koordiniert die Weiterleitung der Information.


11. Fotos

Das Ferienpassteam besucht Kurse und macht Fotos. Einige davon werden unter www.basler-ferienpass.ch veröffentlicht. Falls der Veranstalter selbst während des Kurses Fotos macht, kann er diese gerne an das Ferienpassteam zustellen. Der Veranstalter achtet darauf, dass die Gesichter der Kinder nicht zu erkennen sind und keine Fotos von Kindern gemacht und zugestellt werden, bei denen ein schriftlicher Widerspruch für Fotoaufnahmen vorliegt.


12. Werbung

Neben der Veröffentlichung des Programms auf der Webseite lässt der Ferienpass ein Programmheft drucken und verteilt dieses an Schulen und öffentlichen Plätzen.
Kursanbietende dürfen ihre Veranstaltung auch selbst bewerben z.B. auf sozialen Medien, auf ihrer Webseite oder als Zeitungsanzeige. Es muss ein Link zur Ferienpass-Webseite angefügt werden.

Veranstaltende geniessen vergünstigte Preise für ein Inserat im Programmheft.


13. Krankmeldungen

Absagen aufgrund von Krankheit oder ungeeigneter Witterungsbedingungen bitte möglichst frühzeitig dem Ferienpassteam melden und wenn möglich einen Ersatztermin anbieten. Die Ferienpassorganisation koordiniert die Weiterleitung der Änderungen sowie Absagen.


14. Teilnehmende mit Einschränkungen

Eltern werden bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen ihrer Kinder gebeten, mit dem Kursanbietenden Kontakt aufzunehmen, um eine sinnvolle Teilnahme zu besprechen.


15. Leitbild

Die Veranstalter verpflichten sich, sich an das Leitbild zu halten und Veranstaltungen in diesem Sinne durchzuführen.


16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Organisation und Durchführung der Ferienpass-Aktivitäten verwendet und vertraulich behandelt. Persönliche Informationen von Familien, insbesondere Namen, Adressen, Telefonnummern und Emailadressen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Es gilt das Datenschutzrecht nach Artikel 13 BV.


17. Haftung

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer:innen bzw. der Eltern oder den gesetzlichen Vertretern. JuAr lehnt gegenüber den Veranstaltern, Teilnehmenden sowie ihren Eltern und/oder Erziehungsberechtigten soweit gesetzlich zulässig jegliche Haftung ab.


18. Höhere Gewalt

Sollte eine Partei aufgrund eines Hindernisses, welches ausserhalb ihrer Kontrolle liegt und zur Zeit des Vertragsschlusses weder vorhergesehen noch verhindert werden konnte (höhere Gewalt), wie beispielsweise Krieg, Feuer, Fluten oder Erdbeben, ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommen können, so hat sie den Vertrag nicht verletzt.
Ist eine Partei der Auffassung, ein solches, die Erfüllung beeinträchtigendes Hindernis, sei eingetreten, so hat sie die andere Partei sofort über die Einzelheiten des Hindernisses (insbesondere über dessen Dauer und Einfluss auf die Erfüllung der Vertragspflichten) zu informieren.
Dauert ein solches, die Vertragserfüllung beeinträchtigendes Hindernis länger als 6 Monate an, kann die jeweils andere Partei ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.


19. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; auch der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedarf der Schriftlichkeit.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder unvollständig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder fehlende Regelung durch eine dem ursprünglichen Willen der Parteien möglichst nahekommende Ergänzung zu ersetzen.
Es ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Basel.

Stand: Januar 2026